Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hochzeitsfotograf Hamburg – Babyfotograf Hamburg

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten für alle Fotoshootings, die die Fotografin Miriam Hoppe für die Auftraggeber durchführt. Für Hochzeiten gilt der jeweils mit dem Brautpaar geschlossene Vertrag.

Angebotsdauer: Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen.

Zahlungsbedingungen: Der zu leistende Betrag ist im Voraus durch Überweisung, spätestens am Tag des Shootings in bar zu begleichen.

Bildrechte: Die Bildrechte bleiben zur Gänze bei Miriam Hoppe. Ausschließlich der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder das private Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht. Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet ausgestellt (z. B. Facebook), ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber zwingend erforderlich. Zum Beispiel “Fotos by Miriam Hoppe Photography”, oder “Fotos: www.miriamhoppe.de” (oder Link zur Fb-Page). Jegliche Manipulation der Fotos, der Verkauf oder die Teilnahme an Fotowettbewerben ist nicht gestattet, bzw. bedarf der schriftlichen Zustimmung der Urheberin.

Persönlichkeitsrecht: Der Auftraggeber stimmt zu, dass Miriam Hoppe alle entstandenen Bilder zu Portfolio- und Werbezwecken (eigene Website/Blog, Portfoliobücher, Partner-Seiten, Hochzeitsportale/Blogs, Magazine, Flyer, Facebook,..) nutzen darf. Diesem darf der Auftraggeber aber ausdrücklich widersprechen. Die Urheberin respektiert natürlich jegliche Verneinung des Auftraggebers, hinsichtlich einer Veröffentlichung, möchte aber gleichzeitig zu bedenken geben, dass ein Portfolio für ein solches Unternehmen essenziell wichtig ist. Sollte die Genehmigung nicht erteilt werden erhöht sich der Preis wie im Angebot beschrieben.

Bildstil: Die Auftraggeber werden darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeorts oder der verwendeten technischen Mittel sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche seitens der Auftraggeber bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.